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BMS-Aufnahmeprüfung: Allgemeine Informationen

1. Erklärung BMS-Aufnahmeprüfung

Um ein Studium an einer Fachhochschule zu beginnen, ist der erfolgreiche Abschluss der Berufsmaturitätsschule (BMS) Voraussetzung. Absolventen der BMS können außerdem an einer einjährigen Zusatzausbildung (Passerelle), sowie der eidgenössischen Ergänzungsprüfung (Passerelle-Prüfung) teilnehmen, welche die Grundlage für ein Studium an einer Universität oder ETH darstellt.

Schülerinnen und Schüler, die sich nach Beendigung ihrer verpflichtenden Schulzeit für eine Lehre entscheiden, haben die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung zur lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschule (“BM 1″) abzulegen. Dies geschieht im letzten Schuljahr der Sekundarstufe I (A, B). Zusätzlich besteht für diese Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, im zweiten oder dritten Jahr (oder danach) ihrer Lehre eine Aufnahmeprüfung zur Berufsmatura für gelernte Berufsleute (“BM 2″) abzulegen.

Es ist nicht immer notwendig, eine Aufnahmeprüfung für den Übergang an die BMS abzulegen. Liegt eine bestandene Aufnahmeprüfung des Kurzzeitgymnasiums vor, kann dieser Schritt übersprungen werden. Weitere Informationen können dem Reglement zur Aufnahme an die BMS des Bildungsrats entnommen werden.

 

2. Ablauf des Wahlvorgangs an der BMS

Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, aus den folgenden sechs Fachrichtungen zu wählen:

Technik, Architektur, Life Sciences
Wirtschaft und Dienstleistungen
Gesundheit und Soziales
Natur, Landschaft und Lebensmittel
Gestaltung und Kunst
 

Bei bereits begonnener Berufsausbildung wird die jeweilige Vertiefung passend zur Orientierung der Ausbildung gewählt. Bei abgeschlossener Ausbildung ist dies nicht notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter: www.mba.zh.ch/internet/bildungsdirektion/mba/de/schulen_berufsbildung/berufsmaturitaetsschulen.html 

 

3. Anmeldung zur BMS-Aufnahmeprüfung: Voraussetzungen

Um die BMS-Aufnahmeprüfung für BM 1 zu absolvieren, muss sich der Schüler oder die Schülerin im letzten Schuljahr der Sekundarstufe I (A, B) befinden. Dabei ist zu beachten, das letzte Zeugnis (Herbstsemester respektive Januarzeugnis) der Anmeldung hinzuzufügen. Außerdem muss der Schüler Lehrvertrag, sofern vorliegend, kann nachgereicht werden.

Diejenigen, die daraufhin in die BM2 übertreten möchten, müssen das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Semesterzeugnis des ersten Semesters des letzten Schuljahres der drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung einreichen. Im Kanton Zürich wohnhafte Schüler und Schülerinnen benötigen eine Wohnsitzbestätigung.

 

4. Ablauf der Anmeldung

Für die Anmeldung zur BMS Aufnahmeprüfung gibt es ein offizielles Anmeldeformular. Sie haben die Möglichkeit, es bei Berufsmaturitätsschulen, Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich oder unter www.mba.zh.ch per Download oder in Papierform zu erhalten. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich direkt bei den Schulen anzumelden, sollte man bereits eine Lehre abgeschlossen oder sich zur kaufmännischen BMS angemeldet haben.

 

5. Zeitlicher Ablauf der Anmeldung

Es gelten die folgenden Deadlines:

15. November 2022 bis 10. Februar 2023

 BM2 Typ Wirtschaft in 3 Semestern Ende Oktober 2022

6. Zeitlicher Ablauf der BMS-Aufnahmeprüfung

Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)

Aufnahmeprüfung

Mittwoch, 8. März 2023



Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2)

Aufnahmeprüfung

Samstag, 18. März 2023

7. Ort der BMS-Aufnahmeprüfung

Üblicherweise finden Prüfungen an den jeweiligen Schulen der entsprechenden BM Vertiefung statt. Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit an die Prüfungsteilnehmer weitergeleitet.

 

8. Umfang und Inhalt der BMS-Aufnahmeprüfung

Aufnahmeprüfung BM 1 und 2 alle Richtungen (ausser BM2 Typ Wirtschaft)

Fach

Themen

Dauer

Mathematik

Arithmetik, Algebra, Geometrie 

90 Min. 

Deutsch

Verfassen eines Textes, Textverständnis, Sprachbetrachtung

135 Min. (davon 90 Min Aufsatz)

Gestalten (Für die Fachrichtung Gestaltung und Kunst)

Freihandzeichnen, Bildergänzung, Collage

3 Aufgaben à je 60 Min.

Die Aufnahmeprüfung für BM1 und BM2 entspricht dem Niveau der Sek I A, inklusive des dritten Schuljahrs. Weitere Informationen bezüglich der Inhalte und Lehrmittel finden Sie unter www.mba.zh.ch/internet/bildungsdirektion/mba/de/schulen_berufsbildung/berufsmaturitaetsschulen/aufnahmepruefungen.html

Aufnahmeprüfung BM2 Typ Wirtschaft
Schriftliche Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik.

 

Die Aufnahmeprüfung BM2 KV hält sich an das Niveau der Prüfungsinhalte der Kenntnisse nach drei Jahren Zürcher Sekundarschule (Niveau A). Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn die Note 4.25 erreicht wird. Weitere Informationen bezüglich der Inhalte und Lehrmittel finden Sie unter 

https://www.bms-zuerich.ch/fileadmin/content/Aufnahme/Neue_Pruefungsanforderungen_ZAP3_und_ZAP_IMS_mit_Anhang_Pruefungsbereiche_Franzoesisch_und_Englisch.pdf

 

9. Was tue ich im Krankheitsfall?

Sobald der Krankheitsfall eintritt, ist es empfohlen, die Prüfungsleitung der entsprechenden BMS möglichst zeitnah zu unterrichten. Für eine Nachholprüfung werden nur diejenigen zugelassen, die innerhalb von fünf Tagen ein ärztliches Attest der Prüfungsleitung vorlegen können.

 

10. Berechnung der Prüfungsnote und Mindestkriterien

Es werden zum Bestehen der Prüfung sowohl die Prüfungsnoten als auch die Vorleistungsnoten (BM1) in Betracht gezogen. Der Schüler oder die Schülerin muss dabei im Durchschnitt inklusive Vorleistungsnoten mindestens die Note 4,5 ohne inklusive Vorleistungsnoten 4,25 erreicht haben. Ist die Prüfung bestanden, so ist das Ergebnis für zwei Jahre gültig. 

Im Gegensatz zur BM2-Prüfung zählt für die BM1-Prüfung die Vorleistungsnoten (zusammengesetzt aus je einem Fünftel den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch, Englisch).

Die folgende Tabelle zeigt die Gewichtung der Noten der Fachrichtungen.

 

Gewicht je Fach BM1 BM2
Prüfungsnote Deutsch (Deutschaufsatz und die Sprachbetrachtung je 25 %) 50% 50%
Prüfungsnote Mathematik 50% 50%
Vorleistungsnoten 50% ----

 

11. Bekanntgabe der Ergebnisse

Zwei Wochen nach Beendigung der Prüfung werden die Ergebnisse auf postalischem Weg mitgeteilt.

 

12. Folgen bei Nichtbestehen

Es ist möglich, die Prüfung zu wiederholen, sofern der Grund für das Nichtbestehen ein Unfall oder eine Krankheit ist. Schülerinnen und Schüler werden über den Nachholtermin direkt informiert. Es ist möglich, eine nicht bestandene BM1 Prüfung im Folgejahr zu wiederholen. Außerdem kann die BM2 Aufnahmeprüfung  jedes Jahr ein Mal nachgeholt werden.

 

Quellen:

https://www.zh.ch/de/bildung/schulen/maturitaetsschule/zentrale-aufnahmepruefung.html

http://www.learningculture.ch/blog/bmsvorbereitung